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   VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 535/04   

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VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 535/04 (https://dejure.org/2004,2637)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.07.2004 - 11 S 535/04 (https://dejure.org/2004,2637)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - 11 S 535/04 (https://dejure.org/2004,2637)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtmäßige Ausweisung eines im Maßregelvollzug untergebrachten freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung; Ausweisung eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers; Prüfung nach dem Maßstab für eine Beschränkung der Freizügigkeit unter Beachtung der Regelungen des Europäischen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 45; AuslG § 46 Nr. 2; AufenthG/EWG § 1; AufenthG/EWG § 12 Abs. 1; AufenthG/EWG § 12 Abs. 6; StGB § 63; EG Art. 17; EG Art. 18; EG Art. 39; EG Art. 249; RL 64/221/EWG Art. 4; RL 64/221/EWG Art.
    D (A), Italiener, Unionsbürger, Ausweisung, Psychische Erkrankung, Einweisung, Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Straftäter, versuchter Totschlag, Maßregelvollzug, Beurteilungszeitpunkt, unbefristete Aufenthaltserlaubnis/EG, Besonderer ...

  • Judicialis

    AuslG § 45; ; AuslG § 46 Nr. 2; ; AufenthG/EWG § 1; ; AufenthG/EWG § 12 Abs. 1; ; AufenthG/EWG § 12 Abs. 6; ; StGB § ... 63; ; EG Art. 17; ; EG Art. 18; ; EG Art. 39; ; EG Art. 249; ; RL 64/221/EWG Art. 4; ; RL 64/221/EWG Art. 6; ; RL 64/221/EWG Art. 9; ; RL 2004/38/EG Art. 29

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht, Ausweisung, Aufenthaltsgesetz/EWG - Ausweisung Unionsbürger, Freizügigkeit, Beschränkungen, Maßgeblicher Zeitpunkt, Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus, Gründe der öffentlichen Ordnung, Gründe der öffentlichen Gesundheit, Rechtsmittel, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 117 (Ls.)
  • VBlBW 2004, 481
  • ZAR 2004, 328 AuAS 2004, 275
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 535/04
    Auf der europarechtlichen Beurteilungsstufe ist nach einem "längeren Zeitraum" zwischen dem Eintritt der Wirksamkeit der Ausweisung und dem Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts auch eine Veränderung der Sachlage - zu Gunsten wie auch zu Lasten des Unionsbürgers - zu berücksichtigen, die nach der Behördenentscheidung eingetreten ist (wie EuGH, Urteil vom 29.4.2004 in den verbundenen Rechtssachen C-482/01 und C-493/01 ).

    Denn es unterliegt nicht der Prüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), über die Auslegung und Anwendung nationaler Vorschriften zu entscheiden (vgl. dazu u.a. EuGH, Urteil vom 29.4.2004 in den verbundenen Rechtssachen C-482/01 und C-493/01 , RdNr. 42).

    Insoweit ist zu beachten, dass die durch die Ausweisung eintretende Beschränkung der Freizügigkeit und des Aufenthaltsrechts als Ausnahme von dieser gemeinschaftsrechtlichen Freiheit eng auszulegen und - unter Beachtung der Vorgaben aus dem Europäischen Gemeinschaftsrecht - nur dann gerechtfertigt ist, wenn sie ausschließlich auf das persönliche Verhalten des Betroffenen gestützt ist und eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. u.a. EuGH, Urteile vom 27.10.1977 - Rs. 30/77 - , Slg. 1977, 1999, und vom 29.4.2004 - verb. Rs. C-482/01 und C-493/01 ).

    Zwar kann davon ausgegangen werden, dass in Anbetracht der Zeit zwischen dem Eintritt der Wirksamkeit der Ausweisung (11.3.2002) und dem Zeitpunkt der heutigen Entscheidung des Senats (21.7.2004) ein "längerer Zeitraum" (im Sinne des Entscheidungssatzes Nr. 3 des Urteils des EuGH vom 29.4.2004, a.a.O.) vergangen ist und daher eine nachträgliche Veränderung der Sachlage zu berücksichtigen wäre, die nach der letzten Behördenentscheidung - zu Gunsten wie zu Lasten des Klägers - eingetreten wäre.

    Dies kann zu einer Änderung des maßgeblichen Beurteilungszeitpunkts aus Gründen des Europäischen Gemeinschaftsrechts führen (vgl. EuGH, Urteil vom 29.4.2004, a.a.O.).

    Auch unter Berücksichtigung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 29.4.2004 (verb. Rs. C-482/01 und C-493/01 , a.a.O.) bestehen keine rechtlichen Bedenken dagegen, dass der in Deutschland durch die Verwaltungsgerichte gewährte Rechtsschutz den Anforderungen dieser Richtlinie genügt.

    b) Zwar hat der EuGH in dem Urteil vom 29.4.2004 (a.a.O.) zur Erfüllung der Voraussetzungen in Art. 9 Abs. 1 der RL 64/221/EWG - nämlich dass die Rechtsmittel nicht nur die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung betreffen - eine "umfassende materiell-rechtliche Prüfung" nicht als ausreichend angesehen (RdNr. 109 des Urteils).

    Zwar hat der EuGH in dem Urteil vom 29.4.2004 (a.a.O.) insoweit das dafür maßgebliche Prüfprogramm nicht aufgeführt.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 535/04
    Die Verfahrensgarantien des Art. 9 RL 64/221/EWG werden durch den Rechtsschutz erfüllt, den die Verwaltungsgerichte in Deutschland gewähren (Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 -).

    Für die rechtliche Beurteilung des Begehrens des Klägers auf Aufhebung einer Ausweisungsverfügung, die nach nationalem deutschem Ausländerrecht als rechtliche Folge sowohl die Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts - durch Erlöschen einer Aufenthaltsgenehmigung und das Entstehen der Ausreisepflicht (vgl. §§ 44 Abs. 1 Nr. 1, 42 Abs. 1, 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG) - herbeiführt als auch ein Wiedereinreiseverbot enthält (§ 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG), das auch gegenüber freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.12.1999 - 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140 = NVwZ 2000, 688 = InfAuslR 2000, 176 = VBlBW 2000, 273), ist eine rechtliche Beurteilung gleichsam auf zwei Stufen vorzunehmen (sog. "Zwei-Stufen-Modell", vgl. Alber/Schneider, DÖV 2004, 313, 315; dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.4.2002 - 11 S 1823/01 -, InfAuslR 2002, 375 = EZAR 034 Nr. 13, und vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 - EZAR 034 Nr. 14).

    Für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisungsverfügung ist nach innerstaatlichem deutschem Recht grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgebend (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 17.11.1994 - 1 B 224.94 -, InfAuslR 1995, 150; vom 17.1.1996 - 1 B 3.96 -, InfAuslR 1996, 137; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - ; vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288, vom 18.9.2001 - 1 C 17.00 -, NVwZ 2002, 339, und vom 8.1.2003 - 1 B 253.02 - Urteile vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249, und - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; vom 28.1.1997 - 1 C 17.94 -, InfAuslR 1997, 296 und vom 7.12.1999 - 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140; sowie VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4.12.1996 - 11 S 2511/96 -, vom 28.7.1999 - 11 S 2387/98 -, vom 19.4.2000 - 11 S 1387/99 -, VBlBW 2001, 25, vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 - und vom 27.1.2004 -10 S 1610/03 -).

    Wie der Senat bereits in dem (rechtskräftigen) Urteil vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 - (EZAR 034 Nr. 14 = VBlBW 2003, 289 [Ls]) ausgeführt hat, unterliegt die erstinstanzliche verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung im jeweiligen Einzelfall keiner prozessualen Beschränkung; die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung wird in vollem Umfang geprüft und der maßgebliche Sachverhalt von Amts wegen aufgeklärt (s. UA S. 31 ff).

    Mit der vorliegenden Entscheidung führt der Senat seine Rechtsprechung fort, die er in dem (rechtskräftigen) Urteil vom 28.11.2002 (a.a.O.) zu den hier maßgeblichen Fragen eingeleitet hat.

  • BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00

    Arbeitnehmerfreizügigkeit; Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausweisung; deklaratorische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 535/04
    Für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisungsverfügung ist nach innerstaatlichem deutschem Recht grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgebend (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 17.11.1994 - 1 B 224.94 -, InfAuslR 1995, 150; vom 17.1.1996 - 1 B 3.96 -, InfAuslR 1996, 137; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - ; vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288, vom 18.9.2001 - 1 C 17.00 -, NVwZ 2002, 339, und vom 8.1.2003 - 1 B 253.02 - Urteile vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249, und - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; vom 28.1.1997 - 1 C 17.94 -, InfAuslR 1997, 296 und vom 7.12.1999 - 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140; sowie VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4.12.1996 - 11 S 2511/96 -, vom 28.7.1999 - 11 S 2387/98 -, vom 19.4.2000 - 11 S 1387/99 -, VBlBW 2001, 25, vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 - und vom 27.1.2004 -10 S 1610/03 -).

    Dies gilt unabhängig davon, dass die Gerichte Erkenntnismittel auswerten dürfen, die nach Erlass des letzten Behördenbescheides entstanden sind, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit oder auch für die Unrichtigkeit der im Zeitpunkt dieser Entscheidung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 129.96 -, AuAS 1997, 218; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - und vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288).

    Seine Rechtsstellung zur Inanspruchnahme der Arbeitnehmerfreizügigkeit hat der Kläger bereits durch den Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis-EG nachgewiesen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288 = InfAuslR 2001, 312).

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 535/04
    Für die rechtliche Beurteilung des Begehrens des Klägers auf Aufhebung einer Ausweisungsverfügung, die nach nationalem deutschem Ausländerrecht als rechtliche Folge sowohl die Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts - durch Erlöschen einer Aufenthaltsgenehmigung und das Entstehen der Ausreisepflicht (vgl. §§ 44 Abs. 1 Nr. 1, 42 Abs. 1, 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG) - herbeiführt als auch ein Wiedereinreiseverbot enthält (§ 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG), das auch gegenüber freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.12.1999 - 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140 = NVwZ 2000, 688 = InfAuslR 2000, 176 = VBlBW 2000, 273), ist eine rechtliche Beurteilung gleichsam auf zwei Stufen vorzunehmen (sog. "Zwei-Stufen-Modell", vgl. Alber/Schneider, DÖV 2004, 313, 315; dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.4.2002 - 11 S 1823/01 -, InfAuslR 2002, 375 = EZAR 034 Nr. 13, und vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 - EZAR 034 Nr. 14).

    Für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisungsverfügung ist nach innerstaatlichem deutschem Recht grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgebend (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 17.11.1994 - 1 B 224.94 -, InfAuslR 1995, 150; vom 17.1.1996 - 1 B 3.96 -, InfAuslR 1996, 137; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - ; vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288, vom 18.9.2001 - 1 C 17.00 -, NVwZ 2002, 339, und vom 8.1.2003 - 1 B 253.02 - Urteile vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249, und - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; vom 28.1.1997 - 1 C 17.94 -, InfAuslR 1997, 296 und vom 7.12.1999 - 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140; sowie VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4.12.1996 - 11 S 2511/96 -, vom 28.7.1999 - 11 S 2387/98 -, vom 19.4.2000 - 11 S 1387/99 -, VBlBW 2001, 25, vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 - und vom 27.1.2004 -10 S 1610/03 -).

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 535/04
    Für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisungsverfügung ist nach innerstaatlichem deutschem Recht grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgebend (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 17.11.1994 - 1 B 224.94 -, InfAuslR 1995, 150; vom 17.1.1996 - 1 B 3.96 -, InfAuslR 1996, 137; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - ; vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288, vom 18.9.2001 - 1 C 17.00 -, NVwZ 2002, 339, und vom 8.1.2003 - 1 B 253.02 - Urteile vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249, und - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; vom 28.1.1997 - 1 C 17.94 -, InfAuslR 1997, 296 und vom 7.12.1999 - 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140; sowie VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4.12.1996 - 11 S 2511/96 -, vom 28.7.1999 - 11 S 2387/98 -, vom 19.4.2000 - 11 S 1387/99 -, VBlBW 2001, 25, vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 - und vom 27.1.2004 -10 S 1610/03 -).

    Dies gilt unabhängig davon, dass die Gerichte Erkenntnismittel auswerten dürfen, die nach Erlass des letzten Behördenbescheides entstanden sind, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit oder auch für die Unrichtigkeit der im Zeitpunkt dieser Entscheidung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 129.96 -, AuAS 1997, 218; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - und vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2002 - 11 S 1823/01

    Aufenthaltsermittlungsversuch vor öffentlicher Zustellung; Ausweisung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 535/04
    Für die rechtliche Beurteilung des Begehrens des Klägers auf Aufhebung einer Ausweisungsverfügung, die nach nationalem deutschem Ausländerrecht als rechtliche Folge sowohl die Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts - durch Erlöschen einer Aufenthaltsgenehmigung und das Entstehen der Ausreisepflicht (vgl. §§ 44 Abs. 1 Nr. 1, 42 Abs. 1, 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG) - herbeiführt als auch ein Wiedereinreiseverbot enthält (§ 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG), das auch gegenüber freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.12.1999 - 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140 = NVwZ 2000, 688 = InfAuslR 2000, 176 = VBlBW 2000, 273), ist eine rechtliche Beurteilung gleichsam auf zwei Stufen vorzunehmen (sog. "Zwei-Stufen-Modell", vgl. Alber/Schneider, DÖV 2004, 313, 315; dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.4.2002 - 11 S 1823/01 -, InfAuslR 2002, 375 = EZAR 034 Nr. 13, und vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 - EZAR 034 Nr. 14).

    Die insoweit erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für eine Ausweisung sind in den §§ 45 ff AuslG in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise geregelt und im Geltungsbereich des Grundgesetzes von den Behörden und Gerichten auch in Bezug auf freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger zu beachten, da es im Recht der Europäischen Gemeinschaften keine Rechtsgrundlage für den Erlass einer Ausweisung gibt (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.4.2002 - 11 S 1823/01 -, InfAuslR 2002, 375 = EZAR 034 Nr. 13).

  • BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 132.97

    Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen - Begründung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 535/04
    Für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisungsverfügung ist nach innerstaatlichem deutschem Recht grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgebend (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 17.11.1994 - 1 B 224.94 -, InfAuslR 1995, 150; vom 17.1.1996 - 1 B 3.96 -, InfAuslR 1996, 137; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - ; vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288, vom 18.9.2001 - 1 C 17.00 -, NVwZ 2002, 339, und vom 8.1.2003 - 1 B 253.02 - Urteile vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249, und - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; vom 28.1.1997 - 1 C 17.94 -, InfAuslR 1997, 296 und vom 7.12.1999 - 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140; sowie VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4.12.1996 - 11 S 2511/96 -, vom 28.7.1999 - 11 S 2387/98 -, vom 19.4.2000 - 11 S 1387/99 -, VBlBW 2001, 25, vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 - und vom 27.1.2004 -10 S 1610/03 -).

    Dies gilt unabhängig davon, dass die Gerichte Erkenntnismittel auswerten dürfen, die nach Erlass des letzten Behördenbescheides entstanden sind, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit oder auch für die Unrichtigkeit der im Zeitpunkt dieser Entscheidung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 129.96 -, AuAS 1997, 218; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - und vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288).

  • VG Freiburg, 16.01.2004 - 1 K 560/02

    Keine Ausweisung eines Unionsbürgers wegen endogener Psychose.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 535/04
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 16. Januar 2004 - 1 K 560/02 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 16.1.2004 - 1 K 560/02 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 535/04
    Insoweit ist zu beachten, dass die durch die Ausweisung eintretende Beschränkung der Freizügigkeit und des Aufenthaltsrechts als Ausnahme von dieser gemeinschaftsrechtlichen Freiheit eng auszulegen und - unter Beachtung der Vorgaben aus dem Europäischen Gemeinschaftsrecht - nur dann gerechtfertigt ist, wenn sie ausschließlich auf das persönliche Verhalten des Betroffenen gestützt ist und eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. u.a. EuGH, Urteile vom 27.10.1977 - Rs. 30/77 - , Slg. 1977, 1999, und vom 29.4.2004 - verb. Rs. C-482/01 und C-493/01 ).
  • BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 535/04
    Zum anderen müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Straftaten des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.6.1996 - 1 C 24.94 -, BVerwGE 101, 247, und vom 26.2.2002 - 1 C 21.00 -, BVerwGE 116, 55 = NVwZ 2002, 1512).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00

    Ausweisung einer Prostituierten aus einem EU-Mitgliedstaat

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2004 - 10 S 1610/03

    Unanwendbarkeit der EWGRL 221/64 auf türkische Staatsangehörige; maßgeblicher

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99

    Geltung der Freizügigkeitsregelung für Erwerbsprostitution

  • BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96

    Verwaltungsverfahren - Bekanntgabe eines Verwaltungsakts durch Vermittlung einer

  • BVerwG, 17.11.1994 - 1 B 224.94

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung nach Beurteilung der Sachlage und

  • BVerwG, 17.01.1996 - 1 B 3.96

    Ausländerrecht: Beurteilungszeitpunkt für eine angefochtene Ausweisungsverfügung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1996 - 11 S 2511/96

    Ausweisung eines Italieners wegen Bandenhehlerei; unzulässiger

  • BVerwG, 08.01.2003 - 1 B 253.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-275/02

    Ayaz

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2006 - 11 S 2299/05

    Verwaltungsverfahren bei Ausweisungsverfügung gegen nach EWGAssRBes 1/80

    Es stellt - vorbehaltlich des Vorliegens eines "dringenden Falls" - eine Verletzung von Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG dar, wenn im Ausweisungsverfahren gegen einen nach dem ARB 1/80 aufenthaltsberechtigten türkischen Staatsangehörigen weder ein Widerspruchsverfahren stattfindet noch sonst im Verwaltungsverfahren eine zweite zuständige Stelle im Sinne der Richtlinie eingeschaltet wird (wie BVerwG, Urteile vom 13.09.2005 und 06.10.2005, a.a.O., unter Aufgabe der Senatsrechtsprechung in den Urteilen vom 21.07.2004 - 11 S 535/04 -, VBlBW 2004, 481 ff., und vom 15.05.2005 - 11 S 2966/04 -).

    Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Berufung gegen dieses Urteil gemäß §§ 124a Abs. 1 i.V.m. 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zugelassen, weil die Kammer bezüglich der Frage, ob Art. 9 RL 64/221/EWG verletzt sei, von den Urteilen des erkennenden Senats vom 21.07.2004 - 11 S 535/04 (VBlBW 2004, 481 ff.) - und vom 15.05.2005 - 11 S 2966/04 - abweiche.

    Der Senat hatte demgegenüber in der Vergangenheit in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass im Hinblick auf den Begriff der Zweckmäßigkeit nicht vom deutschen Rechtsverständnis dieses Begriffes - etwa im Zusammenhang mit der Zweckmäßigkeitskontrolle im Widerspruchsverfahren, § 68 Abs. 1 S. 1 VwGO - auszugehen sei und die vom EuGH geforderte rechtliche Prüfungsdichte in Deutschland durch die Verwaltungsgerichte in vollem Umfang garantiert werde (Urteil vom 21.07.2004 - 11 S 535/04 -, VBlBW 2004, 481 ff.; unter Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 - ebenso Senatsurteil vom 15.05.2005 - 11 S 2966/04 -).

    Durch den gerichtlichen Rechtsschutz (einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes, vgl. dazu Art. 31 Abs. 2 der Richtlinie), der in Deutschland entsprechend den o.g. Vorgaben eine umfassende Prüfung der tatsächlichen Grundlagen der Ausweisungsentscheidung sowie der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme beinhaltet, wird den gemeinschaftsrechtlichen Verfahrensgarantien genügt (Dass die vom Gemeinschaftsrecht geforderte rechtliche Prüfungsdichte in Deutschland durch die Verwaltungsgerichte in vollem Umfang garantiert werde, war vom Senat bereits unter der Geltung des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG angenommen worden - vgl. Senatsurteil vom 21.07.2004 - 11 S 535/04 -, a.a.O.; er hat diese Rechtsprechung aber im Hinblick auf die Entscheidungen des BVerwG vom 13.09.2005 und 06.10.2005, (a.a.O.) aufgegeben, vgl dazu unter II. 2. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 1303/04

    Wegfall des aufgrund Familiennachzugs erworbenen assoziationsrechtlichen

    Daraus ist abzuleiten, dass bei der europarechtlichen Beurteilung der Ausweisung eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers nach einem "längeren Zeitraum" zwischen dem Eintritt der Wirksamkeit der Ausweisung und dem Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts auch eine Veränderung der Sachlage zu berücksichtigen ist, die nach der Behördenentscheidung eingetreten ist - und zwar zu Gunsten wie auch zu Lasten des Unionsbürgers (vgl. Senatsurteil vom 21.7.2004 - 11 S 535/04 -).

    Im Übrigen hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tag - 11 S 535/04 - entschieden, dass der Rechtsschutz der deutschen Verwaltungsgerichte gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern den Anforderungen des Art. 9 RL 64/221/EWG entspricht und es daher der Überprüfung durch eine andere "zuständige Stelle" nicht bedarf.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 S 192/06

    Kein Verlust des Rechts aus EWGAssRBes 1/80 bei selbständiger Erwerbstätigkeit;

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 - und vom 21.7.2004 - 11 S 535/04 -) genüge der in Deutschland gewährte verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz den Anforderungen an die in Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG geforderte Zweckmäßigkeitsprüfung.

    Der 11. Senat des erkennenden Gerichtshofs hat seinen gegenteiligen Standpunkt, wonach die vom EuGH geforderte rechtliche Prüfungsdichte im deutschen Verwaltungsprozess gewährleistet sei, weil beim Begriff der Zweckmäßigkeit nicht vom deutschen Rechtsverständnis dieses Begriffes im Sinne von § 68 Abs. 1 Satz 1 VwGO ausgegangen werden dürfe (vgl. Urteil vom 21.7.2004 - 11 S 535/04 -, VBlBW 2004, 481), im Anschluss an die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgegeben (vgl. Urteil vom 29.6.2006 - 11 S 2299/05 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • VGH Bayern, 01.02.2019 - 10 ZB 18.2455

    Ausweisung wegen Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit

    Die unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten zu treffende Prognose hat zudem den Fall der (vorzeitigen) Beendigung der Unterbringung zu berücksichtigen (VGH BW, U. v. 21.7.2004 - 11 S 535/04 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 03.12.2008 - 1 C 35.07

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ermessensausweisung;

    Gefährdet der Ausländer dagegen durch sein persönliches Verhalten, wenn auch krankheitsbedingt, die öffentliche Ordnung konkret und hinreichend schwer, steht die Vorschrift einer Ausweisung nicht entgegen (vgl. auch Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie; vgl. ferner Senatsurteil vom 5. November 1968 - BVerwG 1 C 58.67 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 25 sowie VGH Mannheim, Urteil vom 21. Juli 2004 - 11 S 535/04 - [...]).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 13 S 2223/04

    Keine Einbürgerungszusicherung bei Eintragung einer Maßregel der Besserung und

    Dabei sind sowohl die in den Jahren 1996 und 1998 erfolgten Verurteilungen zu Geldstrafen als auch die im Jahr 1999 angeordnete Maßregel der Besserung und Sicherung berücksichtigungsfähig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.7.2004 - 11 S 535/04 -, EzAR 034 Nr. 18).
  • VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05

    Ausweisung: Anwendung des Art 7 Satz 1 EWGAssRBes

    Für die Beurteilung, ob die angefochtene Ausweisungsverfügung mit nationalem Recht in Einklang steht, ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier mangels Erforderlichkeit und Durchführung eines Widerspruchsverfahrens auf den Erlass der Ausweisungsverfügung im Januar 2005 - abzustellen (BVerwG, Urteil vom 7.12.1999 - 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.5.2003 - 13 S 1113/02 - Urteil vom 16.3.2005 - 11 S 2885/04 - m.w.N.); dies gilt unabhängig davon, dass die Gerichte Erkenntnismittel auswerten dürfen, die nach Erlass der letzten Behördenentscheidung entstanden sind, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit oder auch für die Unrichtigkeit der im Zeitpunkt dieser Entscheidung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 129.96 -, AuAS 1997, 218 und vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.7.2004 - 11 S 535/04 -).

    Dies bedeutet, dass für den durch besonderen Ausweisungsschutz privilegierten Ausländer ein hinreichender Grad an Wiederholungsgefahr bestehen muss, bei dessen Ermittlung auch dem normativen Bewertungskriterium (Gewicht, Gefährlichkeit und Schaden der Straftat) eine gewisse Bedeutung zukommen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 9.7.2003 und vom 21.7.2004 , a.a.O.).

  • VG Aachen, 26.04.2006 - 8 K 2043/04

    Sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit Missbrauch eines

    Darüber hinaus müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Unionsbürgers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juli 2004 - 11 S 535/04 -, jurisweb und BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 C 24/94 -, BVerwGE 101, 247.
  • VG Sigmaringen, 14.06.2005 - 4 K 17/05

    Zur Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen, der sich

    Ob die Verfahrensgarantien des Art. 9 der Richtlinie 64/221/EWG generell durch den Rechtsschutz erfüllt werden, den die Verwaltungsgerichte in Deutschland gewähren (so VGH B.-W., Urteil vom 21.07.2004, - 11 S 535/04 -), kann offen bleiben.
  • VG München, 17.10.2019 - M 27 K 17.974

    Ausweisung trotz langjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik

    Die unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten zu treffende Prognose hat zudem den Fall der (vorzeitigen) Beendigung der Unterbringung zu berücksichtigen (VGH BW, U. v. 21.7.2004 - 11 S 535/04 - juris Rn. 27; BayVGH, B. v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 8).
  • VG Düsseldorf, 01.09.2014 - 24 K 5848/12

    Ausweisung; Schuldfähigkeit; Befristung; psychiatrisches Krankenhaus;

  • VG Stuttgart, 30.08.2005 - 16 K 1379/05

    Abschiebung aus Haft nach Drogendelikten trotz gemeinsamem Kind mit einer

  • VG Freiburg, 23.09.2005 - 3 K 1035/05

    Klage gegen die Autobahnmautpflicht und Beschilderung einer Ortsumfahrung;

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4406
VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04 (https://dejure.org/2004,4406)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.07.2004 - 13 S 1532/04 (https://dejure.org/2004,4406)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - 13 S 1532/04 (https://dejure.org/2004,4406)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Fehlendes Bescheidungsinteresse für Verpflichtungsklage bei gleichzeitig anhängiger Anfechtungsklage gegen die Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis; Möglichkeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis, einschließlich eines rückwirkenden Besitzes

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis ohne Sofortvollzug bei Anhängigkeit einer Anfechtungsklage; Bescheidungsinteresse an einer Verpflichtungsklage auf Aufenthaltserlaubnis; "Besitz" einer Aufenthaltserlaubnis; Rückwirkung von Aufenthaltserlaubnissen; Rückwirkende ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 19 Abs. 1; AuslG AuslG § 24 Abs. 1; AuslG § 69 Abs. 3; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2; LVwVfG § 48
    Ausländer, Deutschverheiratung, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Rücknahme, Sofortvollzug, eigenständiges Aufenthaltsrecht, Ehebestandszeit, Ehebestandszeit, Aufenthaltsdauer, Duldung, Erlaubnisfiktion, Illegale Einreise, Regelversagungsgründe, Unbefristete ...

  • Judicialis

    AuslG § 19 Abs. 1; ; AuslG § 24 Abs. 1; ; AuslG § 69 Abs. 3; ; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2; ; LVwVfG § 48

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Aufenthaltserlaubnis - Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen ohne Sofortvollzug, Verlängerungsantrag, Rückwirkung von Aufenthaltserlaubnissen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2004, 480
  • ZAR 2004, 328
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
    Zwar ist nach der - u.U. auch auf befristete Aufenthaltserlaubnisse übertragbaren - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die rückwirkende Erteilung einer (im Fall des Bundesverwaltungsgerichts: unbefristeten) Aufenthaltserlaubnis mit Wirkung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt nach der Antragstellung möglich (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 29.09.1998 - 1 C 14/97 -, NVwZ 1999, S. 306, siehe auch BVerwG, Urteil vom 24.05.1995 - 1 C 7/94 -, NVwZ 1995, S. 1131, 1133 und Urteil vom 01.03.1983, - 1 C 14/81 -, NVwZ 1983, S. 476, 477); eine derartige rückwirkende Aufenthaltserlaubnis ist durch die Antragsgegnerin im vorliegenden Fall aber nicht erteilt worden, da die Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich den Gültigkeitsvermerk "07.11.1996 bis 06.11.1999" enthält.

    Die aufschiebende Wirkung der von ihr erhobenen Klage gegen die Rücknahmeentscheidung ändert hieran nichts (zu einer vergleichbaren Fallgestaltung s. auch BVerwG, Urteil vom 24.5.1995 - 1 C 7/94 -, NVwZ 1995, S. 1131, 1132).

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
    Sie bewirkt insbesondere nicht, dass die zurückgenommenen Aufenthaltserlaubnisse weiterhin rechtlich existent wären; der Suspensiveffekt eines Rechtsbehelfs führt nur zu einem Vollzugshindernis und beseitigt nicht die Wirksamkeit der angegriffenen Verfügung (ständige Rechtsprechung, s. schon BVerwG, Urteil vom 27.10.1982 - 3 C 6/82 -, NJW 1983, S. 776, 777 m.w.N. und die auf dieser Rechtsprechung beruhende Vorschrift des § 72 Abs. 2 S. 1 AuslG; zum Streitstand und zur Gegenmeinung siehe insbesondere Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 73 f., 96 zu § 80).
  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
    Zwar würde eine Aufenthaltserlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 3 S. 1 AuslG zur Annahme eines "rechtmäßigen" Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft für die Dauer dieser Fiktion ausreichen, sofern sie nicht später wieder entfallen ist (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 22.01.2002 - 1 C 6.01 -, NVwZ 2002, S. 867, 868 und Hailbronner a.a.O.); eine solche Fiktionswirkung ist hier aber nicht eingetreten.
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
    Zwar ist nach der - u.U. auch auf befristete Aufenthaltserlaubnisse übertragbaren - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die rückwirkende Erteilung einer (im Fall des Bundesverwaltungsgerichts: unbefristeten) Aufenthaltserlaubnis mit Wirkung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt nach der Antragstellung möglich (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 29.09.1998 - 1 C 14/97 -, NVwZ 1999, S. 306, siehe auch BVerwG, Urteil vom 24.05.1995 - 1 C 7/94 -, NVwZ 1995, S. 1131, 1133 und Urteil vom 01.03.1983, - 1 C 14/81 -, NVwZ 1983, S. 476, 477); eine derartige rückwirkende Aufenthaltserlaubnis ist durch die Antragsgegnerin im vorliegenden Fall aber nicht erteilt worden, da die Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich den Gültigkeitsvermerk "07.11.1996 bis 06.11.1999" enthält.
  • BVerwG, 17.04.1997 - 3 C 2.95

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Rechtsqualität der Bescheinigung über

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
    Selbst wenn man aber aus Rechtsschutzgründen den Suspensiveffekt der Anfechtungsklage gegen die Rücknahme der früheren Aufenthaltserlaubnisse dem "Besitz" einer Aufenthaltserlaubnis im Sinn des § 24 Abs. 1 Nr. 1 AuslG gleichstellen würde (s. BVerwG, Urteil vom 17.4.1997 - 3 C 2/95 -, BayVBl 1998, S. 346; zum Sofortvollzug einer Rücknahmeverfügung s. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.1.1997 -11 S 3170/96 -, InfAuslR 1997, S. 200, 202) oder der Antragstellerin wenigstens eine der Regelung des § 24 Abs. 1 AuslG entsprechende vorläufige Rechtsstellung zusprechen wollte, würde dies an dem durch die Antragstellerin verwirklichten Ausweisungsgrund scheitern (s. § 24 Abs. 1 Nr. 6 AuslG und oben).
  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Vorstrafen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
    Zwar ist nach der - u.U. auch auf befristete Aufenthaltserlaubnisse übertragbaren - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die rückwirkende Erteilung einer (im Fall des Bundesverwaltungsgerichts: unbefristeten) Aufenthaltserlaubnis mit Wirkung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt nach der Antragstellung möglich (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 29.09.1998 - 1 C 14/97 -, NVwZ 1999, S. 306, siehe auch BVerwG, Urteil vom 24.05.1995 - 1 C 7/94 -, NVwZ 1995, S. 1131, 1133 und Urteil vom 01.03.1983, - 1 C 14/81 -, NVwZ 1983, S. 476, 477); eine derartige rückwirkende Aufenthaltserlaubnis ist durch die Antragsgegnerin im vorliegenden Fall aber nicht erteilt worden, da die Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich den Gültigkeitsvermerk "07.11.1996 bis 06.11.1999" enthält.
  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97

    Beratungspflichten der Erziehungsgeldbehörde und der Ausländerbehörde gegenüber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
    Die Tatsache, dass die Antragsgegnerin der Antragstellerin (inhaltlich zu unrecht) die Bescheinigung ausgestellt hat, wonach die Fiktionswirkung des § 69 Abs. 3 AuslG eingetreten sei, führt zu keinem anderen Ergebnis; eine solche Bescheinigung hat keine konstitutive Wirkung (siehe dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.1995, - 11 S 2986/94 -, AuAS 1996, S. 50, 52 und Thüringisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.02.1996, BWVPr 1996, S. 213 - LS sowie BSG, Urteil vom 2.10.1997 -14 REg 1/97, NVwZ 1998, S. 1110, 1111).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 13 S 2194/01

    Ehebestandszeit - Altfall; Härtefallregelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
    Was ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 19 Abs. 1 AuslG angeht, so kann der Senat offen lassen, ob die Erwägung des Verwaltungsgerichts zutrifft, die Antragstellerin habe bereits seit der Eheschließung am 30.07.1996 und damit schon vor der Begründung eines gemeinsamen Wohnsitzes am 01.11.1996 in ehelicher Lebensgemeinschaft mit ihrem deutschen (damaligen) Ehegatten gelebt; auf diese Frage kommt es im vorliegenden Verfahren nicht an, da selbst bei der - ausnahmsweise durchaus möglichen - Annahme einer ehelichen Lebensgemeinschaft trotz räumlicher Trennung die gesetzlich erforderliche rechtmäßige Ehebestandszeit von zwei Jahren (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AuslG n.F.; zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf den vorliegenden Fall siehe VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.12.2002 - 13 S 2194/01 -, InfAuslR 2003, S. 190 m.w.N.) hier nicht erreicht ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1997 - 11 S 3170/96

    Aufenthaltsrechtlicher Schutz des GG Art 6 - Bestehen einer ehelichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
    Selbst wenn man aber aus Rechtsschutzgründen den Suspensiveffekt der Anfechtungsklage gegen die Rücknahme der früheren Aufenthaltserlaubnisse dem "Besitz" einer Aufenthaltserlaubnis im Sinn des § 24 Abs. 1 Nr. 1 AuslG gleichstellen würde (s. BVerwG, Urteil vom 17.4.1997 - 3 C 2/95 -, BayVBl 1998, S. 346; zum Sofortvollzug einer Rücknahmeverfügung s. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.1.1997 -11 S 3170/96 -, InfAuslR 1997, S. 200, 202) oder der Antragstellerin wenigstens eine der Regelung des § 24 Abs. 1 AuslG entsprechende vorläufige Rechtsstellung zusprechen wollte, würde dies an dem durch die Antragstellerin verwirklichten Ausweisungsgrund scheitern (s. § 24 Abs. 1 Nr. 6 AuslG und oben).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 11 S 2986/94

    Fiktion des erlaubten Aufenthalts erlischt nicht wegen Ablaufs der auf den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
    Die Tatsache, dass die Antragsgegnerin der Antragstellerin (inhaltlich zu unrecht) die Bescheinigung ausgestellt hat, wonach die Fiktionswirkung des § 69 Abs. 3 AuslG eingetreten sei, führt zu keinem anderen Ergebnis; eine solche Bescheinigung hat keine konstitutive Wirkung (siehe dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.1995, - 11 S 2986/94 -, AuAS 1996, S. 50, 52 und Thüringisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.02.1996, BWVPr 1996, S. 213 - LS sowie BSG, Urteil vom 2.10.1997 -14 REg 1/97, NVwZ 1998, S. 1110, 1111).
  • VG Berlin, 29.01.2004 - 11 A 905.03
  • VG Potsdam, 07.01.2004 - 14 L 991/03

    D (A), Aufenthaltsbefugnis, Verlängerung, Verlängerungsantrag,

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2009 - 13 S 3086/08

    Bescheinigung der "begrenzten" Fortgeltungs- oder Fortbestandsfunktion gemäß § 84

    Dies war und ist für die vergleichbaren Bescheinigungen nach § 81 Abs. 5 AufenthG oder - nach "altem" Recht - § 69 Abs. 3 AuslG einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 3.6.1997 - 1 C 7.96 - NVwZ 1998, 185; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 6.5.2008 - 13 S 499/08 - juris und vom 21.7.2004 - 13 S 1532/04 - VBlBW 2004, 480 sowie Urteil vom 23.11.1995 - 11 S 2986/94 - InfAuslR 1996, 174; Funke-Kaiser in GK-AufenthG § 81 Rn. 55 jeweils m.w.Nachw).
  • VG Stuttgart, 15.04.2009 - 5 K 4098/08

    Antrag auf Verlängerung seines Aufenthaltstitels und die Fiktionsbescheinigung

    Diese äußerlich nicht sichtbare Fiktion ist nach § 81 Abs. 5 AufenthG in Gestalt einer Bescheinigung, der nicht die Qualität eines feststellenden oder rechtsgestaltenden Verwaltungsakts beizumessen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.06.1997 - 1 C 7/96 -, NVwZ 1998, 185; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.07.2004 - 13 S 1532/04 -, InfAuslR 2004, 393), zu dokumentieren.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 108/07

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der ehelichen

    Unter der Geltung des AuslG 1990 war der Aufenthalt eines Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur dann rechtmäßig, wenn er von der zuständigen Ausländerbehörde erlaubt worden war (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.02.1993 - 1 C 45.90 -, BVerwGE 92, 116 [125]) oder nach § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1990 als erlaubt galt; eine Duldung genügte nicht, weil sie - wie sich aus § 56 Abs. 1 AuslG 1990 ergibt - keinen rechtmäßigen Aufenthalt begründete (vgl. GK-AuslR, II - § 19 RdNr. 42, m. w. Nachw.; VGH BW, Beschl. v. 21.07.2004 - 13 S 1532/04 -, InfAuslR 2004, 393; SächsOVG, Beschl. v. 18.11.2003 - 3 BS 430/02 -, AuAS 2004, 108 [nur Leitsatz]).

    Für den Beginn der Zweijahresfrist ist regelmäßig der Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die zuständige Ausländerbehörde maßgeblich, soweit sich die Aufenthaltserlaubnis keine rückwirkende Kraft beimisst (vgl. VGH BW, Beschl. v. 21.07.2004, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 29.12.2004 - 10 CS 04.3164 - Juris; Beschl. v. 24.09.2003 - 10 CS 03.2349 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2008 - 13 S 499/08

    Beweis durch Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG 2004

    Die dem Antragsteller über mehrere Jahre hinweg ausgestellten Fiktionsbescheinigungen hatten allerdings keine konstitutive Wirkung, d.h. aus ihnen allein kann die für das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO notwendige Fiktionswirkung des Antrags (siehe VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.2007 a.a.O.) nicht selbst abgeleitet werden (siehe BVerwG, Urteil vom 3.6.1997 - 1 C 7/96 -, NVwZ 1998, 185: kein feststellender oder rechtsgestaltender Verwaltungsakt, sondern lediglich eine Bescheinigung, die nicht hindert, auf die wahre Rechtslage zurückzugreifen; ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 8.1.2004 - 1 B 411/03 -, InfAuslR 2004, 154; Senat, Beschluss vom 21.7.2004 - 13 S 1532/04 -, InfAuslR 2004, 393 und Funke-Kaiser, GK-AufenthG, Rn 55 zu § 81).
  • VG Sigmaringen, 04.10.2005 - 6 K 1323/05

    Ausweisung wegen falscher Angaben im ausländerrechtlichen Verfahren; Scheinehe

    Folglich steht die Regelung des § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG einer Ausweisung nach Nr. 2 i.V.m. § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG nicht entgegen (so im Ergebnis - ohne nähere Begründung - auch Armbruster, HTK-AuslR / § 55 AufenthG / zu Abs. 2 Nr. 1 03/2005 Nr. 1; Welte, in: Jakober / Welte, AktAR, § 46 AuslG - Stand: 3/2002 -, Rn 18; unklar Hailbronner, AuslR, § 46 AuslG, Rn 3 und 5; auch der VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2004 - 13 S 1532/04 -, Urteilsumdruck S. 6 unten, scheint von der hier vertretenen Rechtsauffassung auszugehen, wenn er "den Ausweisungsgrund des § 46 Nr. 1 und Nr. 2 AuslG i.V.m. § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG" in einem Atemzug zitiert).
  • VGH Bayern, 16.03.2009 - 10 CS 08.2871

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis

    Denn nach § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG tritt diese Rechtsfolge mit der Wirksamkeit des belastenden Verwaltungsakts und somit unabhängig vom Suspensiveffekt ein, also auch dann, wenn die Klage gegen die Rücknahme aufschiebende Wirkung auslöst oder diese durch das Verwaltungsgericht wiederhergestellt wird (vgl. BVerwG vom 1.2.2000 NVwZ-RR 2000, 540; vom 21.8.1996 InfAuslR 1997, 15; vom 24.5.1995 BVerwGE 98, 313; VGH BW vom 21.7.2004 InfAuslR 2004, 393).
  • VG Sigmaringen, 13.09.2004 - 6 K 1434/04

    Härtefall im Sinne von § 19 Abs 1 S 2 AuslG 1990; Ausweisung wegen Falschangaben

    § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG mag zwar dem Wortlaut nach als abstraktes Gefährdungsdelikt und nicht als Erfolgsdelikt oder konkretes Gefährdungsdelikt ausgestaltet sein, gleichwohl setzt der Tatbestand die konkrete Eignung der Falschangaben zur Verschaffung eines Aufenthaltstitels voraus (so im Ergebnis auch VG Koblenz, Beschluss vom 12.12.1991 - 3 L 2913/91.KO -, InfAuslR 1992, 86, 87; VG Berlin, Urteil vom 24.10.2002 - 21 A 499.01 -, InfAuslR 2003, 96; Welte, in: Jakober / Welte, AktAR, AuslG § 92, Rn 28; GK-AuslR, § 92 AuslG, Rn 31; Renner, Ausländerrecht, § 92 AuslG, Rn 18; Ventzke, StV 1998, 425; anderer Ansicht sind namentlich VG Berlin, Urteil vom 29.01.2004 - 11 A 905.03 -, InfAuslR 2004, 204; BayObLG, Beschluss vom 15.09.2003 - 4St RR 112/03 - Hailbronner, AuslG § 92, Rn 53; Senge, in: Erbs / Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, AuslG § 92, Rn 37; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.01.1998 - 3 S 1/98 -, NVwZ-RR 1999, 73; Lorenz, NStZ 2002, 640, 642; VG Neustadt, Urteil vom 11.10.2002 - 8 K 940/02 -, InfAuslR 2003, 99; offen und wohl ohne Präferenz VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2004 - 13 S 1532/04 - unter Verweis auf VG Berlin, Urteil vom 29.01.2004, a.a.O.).
  • VG München, 16.10.2008 - M 10 K 08.1800

    Befristung einer Ausweisung und Abschiebung; Ausnahme von Regelfall; falsche

    Würde der Kläger mit der erhobenen Anfechtungsklage gegen den Bescheid vom ... April 2008 Erfolg haben, so würde die Aufenthaltserlaubnis bis zum 5. Juli 2009 fortbestehen (vgl. VGH Baden-Württemberg v. 21.7.2004, Az. 13 S 1532/04, InfAuslR 2004, S. 393).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16890
VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02 (https://dejure.org/2004,16890)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.06.2004 - 13 S 2516/02 (https://dejure.org/2004,16890)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 13 S 2516/02 (https://dejure.org/2004,16890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einbürgerung eines in Deutschland geborenen Kindes; gewöhnlicher Aufenthalt

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines pakistanischen Staatsangehörigen auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband; Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von Amts wegen an ein Kind auf Grund einer Aufenthaltsgestattung des Vaters im Zeitpunkt der Geburt; Begriff des ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZAR 2004, 328
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 2833/02

    Anwendbarkeit von § 20 Abs 4 Nr 2 AuslG 1990 auf im Bundesgebiet geborene Kinder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02
    Einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift auf Kinder, deren Vater die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung besitzt, steht bereits der eindeutige Wortlaut dieser Vorschrift entgegen (Urteil des Senats vom 12.5.2004 - 13 S 2833/02 -).

    Diese Vorschrift ist auch auf Kinder anwendbar, die im Bundesgebiet geboren sind (Urteil des Senats vom 12.5.2004 - 13 S 2833/02 -).

    Immerhin liegt hier aufgrund der ausdrücklichen Anknüpfung der gesetzlichen Regelung an das Geschlecht eine direkte Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau vor, da trotz durchaus vergleichbarer Ausgangssachverhalte die Beziehung des Vaters zum Kind aufenthaltsrechtlich nicht in derselben Weise privilegiert wird wie diejenige zwischen Mutter und Kind (vgl. Urteil des Senats vom 12.5.2004 - 13 S 2833/02 - und Beschluss vom 29.1.2001 - 13 S 864/00 - InfAuslR 2001, 330).

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R

    Schwerbehindertenrecht - Ausländer - rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02
    Zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts ist auch der Zweck des Gesetzes heranzuziehen, das diesen Begriff als Voraussetzung verwendet (s. BSG, Urteil vom 1.9.1999, InfAuslR 1999, 510), hier also des § 40b StAG.

    Ein Beispiel hierfür ist es, wenn von vornherein feststeht, dass die Abschiebung eines Asylbewerbers auch bei endgültiger Ablehnung seines Asylantrags nicht in Betracht kommt, weil von einem Abschiebungshindernis auf unabsehbare Zeit auszugehen ist (BSG, Urteile vom 1.9.1999, a.a.O. und vom 4.11.1998 - B 13 RJ 9/98 - juris).

  • BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02
    Demgemäß setzt die Annahme einer besonderen Härte bei älteren Kindern nach der Rechtsprechung in der Regel voraus, dass sich die Lebensverhältnisse des Kindes in seiner Heimat  in einer unvorhergesehenen und unvorhersehbaren Weise geändert haben und der insofern eingetretenen Notlage nur durch einen Nachzug ins Bundesgebiet begegnet werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 24.1.1994, InfAuslR 1994, 183 und vom 24.6.1996 - 1 B 180/96 - juris).

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass das Gewicht des Erziehungsrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG naturgemäß durch das Alter des den Nachzug begehrenden Jugendlichen bestimmt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.1.1994, InfAuslR 1994, 183 m.w.N.).

  • BSG, 23.02.1988 - 10 RKg 17/87

    Kindergeldanspruch - Asylbewerber - Rechtskräftige Ablehnung des Asylantrages -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02
    Da es bei Staatsangehörigkeitsfragen um die statusrechtliche Regelung von Dauerrechtsverhältnissen mit entsprechend grundlegenden Konsequenzen geht, reicht eine nur punktuelle Betrachtungsweise, wie sie für die Beurteilung des rechtmäßigen Aufenthalts am Stichtag anzuwenden ist, nicht aus; es ist vielmehr zu verlangen, dass die Absicht eines Daueraufenthalts nicht durch Hindernisse tatsächlicher - oder rechtlicher - Art  vereitelt wird (vgl. BSG, Urt. v. 23.2.1988 - 10 RKg 17/87 - EZAR 451 Nr. 4).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat ein Ausländer allerdings dann seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet, wenn sonstige Umstände ergeben, dass er sich gleichwohl auf unbestimmte Zeit in Deutschland aufhalten wird; dies ist der Fall, wenn nach dem Ausländerrecht und der Handhabung der einschlägigen Ermessensvorschriften durch die Behörden davon auszugehen ist, dass der Ausländer nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit im Bundesgebiet bleiben kann (Urteile vom 20.5.1987 - 10 RKg 18/85 - InfAuslR 1988, 52, vom 23.2.1988 - 10 RKg 17/87 - EZAR 451 Nr. 4, vom 17.5.1989 - 10 RKg 19/88 - EZAR 450 Nr. 6 S. 3 und vom 14.9.1989 - 4 REg 7/88 - InfAuslR 1990, 13).

  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 9/98 R

    Gewöhnlicher Aufenthalt eines polnischen Asylbewerbers im Bundesgebiet -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02
    Ein Beispiel hierfür ist es, wenn von vornherein feststeht, dass die Abschiebung eines Asylbewerbers auch bei endgültiger Ablehnung seines Asylantrags nicht in Betracht kommt, weil von einem Abschiebungshindernis auf unabsehbare Zeit auszugehen ist (BSG, Urteile vom 1.9.1999, a.a.O. und vom 4.11.1998 - B 13 RJ 9/98 - juris).
  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 19/88

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Prognoseentscheidung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat ein Ausländer allerdings dann seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet, wenn sonstige Umstände ergeben, dass er sich gleichwohl auf unbestimmte Zeit in Deutschland aufhalten wird; dies ist der Fall, wenn nach dem Ausländerrecht und der Handhabung der einschlägigen Ermessensvorschriften durch die Behörden davon auszugehen ist, dass der Ausländer nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit im Bundesgebiet bleiben kann (Urteile vom 20.5.1987 - 10 RKg 18/85 - InfAuslR 1988, 52, vom 23.2.1988 - 10 RKg 17/87 - EZAR 451 Nr. 4, vom 17.5.1989 - 10 RKg 19/88 - EZAR 450 Nr. 6 S. 3 und vom 14.9.1989 - 4 REg 7/88 - InfAuslR 1990, 13).
  • BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88

    Gewöhnlicher Aufenthalt iS. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG bei Asylbewerbern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat ein Ausländer allerdings dann seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet, wenn sonstige Umstände ergeben, dass er sich gleichwohl auf unbestimmte Zeit in Deutschland aufhalten wird; dies ist der Fall, wenn nach dem Ausländerrecht und der Handhabung der einschlägigen Ermessensvorschriften durch die Behörden davon auszugehen ist, dass der Ausländer nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit im Bundesgebiet bleiben kann (Urteile vom 20.5.1987 - 10 RKg 18/85 - InfAuslR 1988, 52, vom 23.2.1988 - 10 RKg 17/87 - EZAR 451 Nr. 4, vom 17.5.1989 - 10 RKg 19/88 - EZAR 450 Nr. 6 S. 3 und vom 14.9.1989 - 4 REg 7/88 - InfAuslR 1990, 13).
  • BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 236.94

    Einbürgerung - Gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02
    Für die bei der Einbürgerung nach dem Ausländergesetz geltende Definition des "gewöhnlichen Aufenthalts" knüpft das Bundesverwaltungsgericht an den in § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I näher umschriebenen Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt" an (BVerwG für § 85 AuslG:  Urteile vom 29.9.1995, InfAuslR 1996, 19 und vom 23.2.1993, InfAuslR 1993, 782); gleiches gilt für den bei der Einbürgerung nach § 40b StAG geforderten "gewöhnlichen Aufenthalt" im Inland (Beschluss des Senats vom 7.11.2003 - 13 S 122/03 -).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 1 B 180.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für das Eingreifen der Härteklausel des § 20

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02
    Demgemäß setzt die Annahme einer besonderen Härte bei älteren Kindern nach der Rechtsprechung in der Regel voraus, dass sich die Lebensverhältnisse des Kindes in seiner Heimat  in einer unvorhergesehenen und unvorhersehbaren Weise geändert haben und der insofern eingetretenen Notlage nur durch einen Nachzug ins Bundesgebiet begegnet werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 24.1.1994, InfAuslR 1994, 183 und vom 24.6.1996 - 1 B 180/96 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00

    Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder; Familiennachzug -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02
    Immerhin liegt hier aufgrund der ausdrücklichen Anknüpfung der gesetzlichen Regelung an das Geschlecht eine direkte Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau vor, da trotz durchaus vergleichbarer Ausgangssachverhalte die Beziehung des Vaters zum Kind aufenthaltsrechtlich nicht in derselben Weise privilegiert wird wie diejenige zwischen Mutter und Kind (vgl. Urteil des Senats vom 12.5.2004 - 13 S 2833/02 - und Beschluss vom 29.1.2001 - 13 S 864/00 - InfAuslR 2001, 330).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 13 S 122/03

    Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt - gewöhnlicher Aufenthalt des

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2003 - 13 S 2709/02

    Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt - Unterbrechungen des rechtmäßigen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2003 - 13 S 887/03

    Einbürgerung nach RuStAG § 40b - Ermächtigung eines Elternteils

  • BSG, 20.05.1987 - 10 RKg 18/85

    Befristete Aufenthaltserlaubnis - Ausländer - Aufenthalt - Kindergeld

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